Hausaufgaben
Die Hausaufgaben liegen laut §20 Schulordnung/Grundschulen SOGS in der Zuständigkeit der Schule:
(1) Hausaufgaben sind so vorzubereiten und zu stellen, dass die Schüler sie ohne außerschulische Hilfe in angemessener Zeit bewältigen können. Umfang und Schwierigkeitsgrad der Hausaufgaben sollen dem Entwicklungsstand des einzelnen Schülers angepasst werden.
(2) Hausaufgaben werden im Unterricht besprochen und überprüft.
(3) Ferien sind von Hausaufgaben freizuhalten.
Gemeinsam mit der Schule wurden Richtlinien für die Hausaufgabenerledigung im Hort erarbeitet. Diese legen unter anderem die zulässige Dauer sowie die Aufgaben der Erzieher während der Erledigung fest.
So beträgt der zeitliche Umfang für Hausaufgaben in den jeweiligen Klassenstufen:
1. und 2. Klasse bis 30 Minuten
3. Klasse bis 45 Minuten
4. Klasse bis 60 Minuten
Organisation der Hausaufgabenbetreuung im Hort
Die Kinder ab der 2. Klasse haben die Möglichkeit, ihre Hausaufgaben flexibel zu erledigen. Dafür steht ein Hausaufgabenzimmer sowie weitere geeignete Orte zur Verfügung. Sie entscheiden selbst, wann sie innerhalb des festgelegten Zeitraums ihre Aufgaben bearbeiten.
So wird die Hausaufgabenerledigung ab Klasse 2 unterstützend begleitet:
• Zeit: montags bis donnerstags von 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr
• Räume: montags im Raum 27, dienstags bis donnerstags im Raum 18
• Begleitung: 1 pädagogische Fachkraft
• Ablauf: Es gibt eine Kartenbox für freie Plätze im Hausaufgabenzimmer. Die Kinder bringen ihre Unterlagen mit, erledigen ihre Aufgaben in Ruhe und in ihrem Tempo. Im Anschluss legen sie ihr Hausaufgabenheft vor und erhalten ein Signum von der pädagogischen Fachkraft.
• Kontrolle: Die Überprüfung auf Richtigkeit erfolgt im Unterricht durch die Fachlehrer, nicht durch den Erzieher, um den Lernstand der Kinder einschätzen zu können. Zusätzlich gibt es ein Verbindungsheft für die pädagogischen Fachkräfte.
• Besonderes: Kinder dürfen ihre Hausaufgaben auch in den Klassenräumen oder auf dem Hof erledigen. Die pädagogische Fachkraft kontrolliert die Vollständigkeit nach selbstständigen Vorzeigen oder die Eltern übernehmen die Kontrolle zu Hause. Voraussetzung ist, dass die Hausaufgaben im Hausaufgabenheft notiert sind. Kinder, die ihre Hausaufgaben im Hort nicht bearbeiten können, lassen dies im Hausaufgabenheft für die Eltern eintragen; die Erledigung erfolgt dann zu Hause.
Am Freitag werden die Hausaufgaben grundsätzlich zu Hause erledigt, damit die Eltern einen direkten Einblick in die aktuellen Themen ihrer Kinder erhalten.
Genaueres ist in der Hausaufgabenvereinbarung von Schule und Hort nachzulesen, welche Sie hier finden. Damit es zwischen Schule, Hort und Ihnen als Eltern zu keinen Missverständnissen kommt, bitten wir Sie regelmäßig im Hausaufgabenheft nachzusehen, ob die Aufgaben erledigt und von den zuständigen Personen bestätigt wurden.