Information zu Aufnahmekriterien im Zuge des Aufnahmeverfahrens

 

In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass die Aufnahmekapazität an den Grundschulen nicht immer ausreichte, um alle angemeldeten Schüler aufnehmen zu können. In diesen Fall wird auf ein Auswahlverfahren zurückgegriffen.

 

Die Auswahl der Schüler erfolgt dann auf der Grundlage sachgerechter Kriterien.

 

Die Rangfolge der abschließend verwendeten Kriterien, deren Vorliegen Sie uns bei der Schulanmeldung bitte mitteilen, ergibt sich wie folgt:

  1. ein Geschwisterkind ist bereits Schüler der Klasse 1 bis 3 unserer Schule,

  2. Schulwegnähe (kürzeste Entfernung zwischen Wohnung und Schule),

  3. Kinder, die für den einfachen Schulweg bei einer Ablehnung an der Anmeldeschule mehr als 45 Minuten benötigen

  4. Inklusionsschülerstatus

  5. Losverfahren

 

Vor Beginn des kriterienbezogenen Auswahlverfahrens wird geprüft, für welche Kinder eine Ablehnung eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Diese Kinder nehmen nicht am Auswahlverfahren teil, sondern werden vorab aufgenommen.

Die Entscheidung über das Vorliegen einer besonders eng umgrenzten Härtesituation wird einzelfallbezogen getroffen.

 

Sofern Ihr Kind nach Abschluss des Auswahlverfahrens nicht an unserer Schule aufgenommen werden kann, erfolgt eine Umlenkung an eine andere Schule.

Sie erhalten dann zeitgleich mit unserer Ablehnung von dort eine Aufnahmebestätigung. Die Anmeldeunterlagen werden von uns an die aufnehmende Schule versendet, so dass Sie Ihr Kind nicht noch einmal anmelden müssen.

Falls nach Abschluss des Auswahlverfahrens wieder Plätze an unserer Schule frei werden, wird ein weiteres Auswahlverfahren durchgeführt. Zur Teilnahme genügt ein formloser Antrag.