Hausaufgaben

 

Die Hausaufgaben liegen laut §20 Schulordnung/Grundschulen SOGS in der Zuständigkeit der Schule:

(1) Hausaufgaben sind so vorzubereiten und zu stellen, dass die Schüler sie ohne außerschulische Hilfe in angemessener Zeit bewältigen können. Umfang und Schwierigkeitsgrad der Hausaufgaben sollen dem Entwicklungsstand des einzelnen Schülers angepasst werden.
(2) Hausaufgaben werden im Unterricht besprochen und überprüft.
(3) Ferien sind von Hausaufgaben freizuhalten.

 

 

Gemeinsam mit der Schule wurden Richtlinien für die Hausaufgabenerledigung im Hort erarbeitet. Diese legen unter anderem die zulässige Dauer sowie die Aufgaben der Erzieher während der Erledigung fest.

So beträgt der zeitliche Umfang für Hausaufgaben in den jeweiligen Klassenstufen:

1. und 2. Klasse bis 30 Minuten

3. Klasse bis 45 Minuten

4. Klasse bis 60 Minuten

 

Die Erzieher der jeweiligen Gruppen sorgen dafür, dass am Nachmittag ein geeignetes Zeitfenster für die Erledigung zur Verfügung steht. Kinder, welche zu der Zeit bereits nicht mehr im Hort sind oder einer GTA nachgehen, müssen diese zu Hause erledigen. In dieser Zeit herrscht eine ruhige Arbeitsatmosphäre im Zimmer. Der Erzieher gibt den Kindern Hinweise sowie Hilfestellung und signiert erledigte Hausaufgaben im Hausaufgabenheft ab.

Über etwaige Schwierigkeiten oder nicht erledigte Hausaufgaben wird sich regelmäßig mit dem jeweiligen Fachlehrer ausgetauscht.

Die Aufgaben der Erzieher umfassen nicht die Überprüfung auf Richtigkeit der erledigten Hausaufgaben. Dafür ist der Unterricht zu nutzen.

 

In regelmäßigen Gruppensitzungen wird in den einzelnen Klassen besprochen, zu welcher Uhrzeit die Hausaufgabenerledigung stattfinden wird. 

Am Freitag werden die Hausaufgaben nicht im Hort erledigt, sondern über das Wochenende zu Hause, so dass die Eltern einen Kenntnisstand über die aktuellen Themen Ihrer Kinder erhalten.

Genaueres ist in der Hausaufgabenvereinbarung von Schule und Hort nachzulesen, welche Sie hier finden.

Damit es zwischen Schule, Hort und Ihnen als Eltern zu keinen Missverständnissen kommt, bitten wir Sie regelmäßig im Hausaufgabenheft zu überprüfen, ob die zu erledigten Hausaufgaben signiert wurden.