Kinder, die zu Beginn des Schuljahres schulpflichtig werden oder auf Grund der Anmeldung der Eltern als solche gelten (frühzeitige Einschulung), haben grundsätzlich eine Grundschule zu besuchen, in deren Schulbezirk die Eltern ihren Hauptwohnsitz haben.

 

Zum gemeinsamen Schulbezirk unserer Schule gehören die folgenden Grundschulen: