Kinderkonferenz
Die Partizipation der Mädchen und Jungen an Entscheidungs- und Gestaltungsprozessen im Hortalltag als auch die Sicherstellung sowie Umsetzung ihrer Rechte ist fest verankert in der UN-Kinderrechtskonvention (Artikel 12) und somit ein essenzieller Schwerpunkt unserer pädagogischen Arbeit.
Hierfür wurden gemeinsam mit den Kindern verschiedene Methoden der Umsetzung entwickelt und regelmäßig durchgeführt:
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Gruppensitzungen
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Kinderbefragungen
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Kinderkonferenz
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die Ferienabsprache jeden Montag für die jeweilige Ferienwoche
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Partizipation bei Festen und Ausflügen
Die Jungen und Mädchen des Hortes sollen und dürfen sich die Freizeit entsprechend ihrer Interessen selbst gestalten.
Zu Beginn des Schuljahres wird in den jeweiligen Gruppensitzungen beraten, was für einzelne Kinder, die ganze Klasse oder für alle Hortkinder wichtig ist.
In den Gruppen werden die Klassensprecher gewählt, die die Klasse in der Kinderkonferenz vertreten.
Der Kinderrat trifft sich regelmäßig und bespricht alles, was für die Mädchen und Jungen im Hort wichtig ist. Dies können u.a. Aktivitäten, Anschaffungen, Veränderungen im Hort, aber auch Verhalten von Kindern oder Erzieher/-innen sein. Für die Sitzungen werden ggf. einzelne Vertreter (Schul- oder Hortleitung, Hausmeister etc. eingeladen).
Die Gruppensitzungen in den einzelnen Klassen, aber auch der Kinderkonferenz mit den gewählten Vertretern, bilden für unsere pädagogische Arbeit eine signifikante Grundlage. Nur durch die Mitbestimmung der Kinder kann erreicht werden, dass unser Hort als ein Ort des Wohlfühlens und der Selbstwirksamkeit verstanden wird.
Wir Erzieher sind darin bestrebt, die Freizeit, welche die Hortkinder bei uns verbringen, so angenehm und kindorientiert wie möglich zu gestalten.