Erarbeitung eines Schutzkonzept

3. September 2024 06:00

 

Liebe Familien,

 

wir tragen in unserer Einrichtung die Verantwortung und Sorge dafür, dass der Schutz und das Wohl der uns anvertrauten Kinder gesichert ist. Unsere Einrichtung macht sich daher auf den Weg, ein Schutzkonzept zu erarbeiten, welches den Kindern in unserem Haus einen sicheren Ort bietet.

Jedes Kind hat einen Anspruch auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftlichen Persönlichkeit (§1 SGB VIII) und vor allem hat jedes Kind eine Recht auf Schutz vor körperlicher, seelischer und sexualisierter Gewalt (Art.19 UN-KV).

 

Daraus ergibt sich der Schutzauftrag von Kitas und Horten:

  • Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung gemäß § 8a SGB VIII

  • institutioneller Schutzauftrag gemäß § 45 SGB VIII

 

Ein Schutzkonzept unterliegt folgenden rechtlichen Grundlagen:

  • UN-Kinderrechtskonvention

  • Recht auf gewaltfreie Erziehung § 1661 BGB

  • Qualitätsentwicklung § 79a SGB VIII

  • Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung § 45 SGB VIII

 

Das Schutzkonzept umfasst Bereiche wie Kinderrechte, Beschwerdeverfahren für Kinder und Eltern, Sexualpädagogisches Konzept, Medienschutzkonzept, Verhaltenskodex und Präventionsangebote für Kinder.

In unserem Hort werden wir mit dem Beschwerdemanagement und Beteiligungsrecht für Kinder beginnen.

 

Cornelia Krain

Hortleiterin